Um die Qualität ihres Aushubmaterials feststellen zu können, müssen Sie eine Grundlegende Charakterisierung von einer befugten Fachperson oder Fachanstalt durchführen lassen.

Als befugte Fachanstalt gemäß Deponieverordnung verfügt das Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz für folgende Verfahren gemäß Deponieverordnung über eine aufrechte Akkreditierung:

- Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial vor Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit (in-situ)

- Grundlegende Charakterisierung von Aushubmaterial nach Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit (ex-situ)

- Grundlegende Charakterisierung von Tunnelausbruchmaterial und

- Grundlegende Charakterisierung von sonstigen, einmalig anfallenden Abfällen.